von miljas » 12.04.2016, 02:12
Guten Morgen,
"gerichtliche" Auseinandersetzungen, weil der "ulkige"
Herr Böhmermann irgendetwas gelabert hat...
Im Grunde genommen bestätigt
das die allgemeine zu beobachtende
Lage, daß Herr Erdogan rigoros
gegen alle Kritiker vorgeht. Böhmermanns
Auftritt war ja nur die Folge der Reaktion
Erdogans auf den ersten Beitrag bei Extra3
mit dem modifizierten Nena-Song.
Man kann nur hoffen, daß man sich hier in Deutschland
nicht in die "Beleidigungs"-Falle locken läßt,
sondern dem Herrn Erdogan immer wieder
mitgeteilt wird, daß die Unterdrückung
Andersdenkender, sich frei Äußernder und Protestierender
nicht weiter gehen darf. Brutales Vorgehen gegen
Demonstranten, Gerichtsprozesse gegen Journalisten,
Zwangsverwaltung von Zeitungen, Unterdrückung der Kurden
- das sind die üblen Dinge!
PS.:
Daß der Herr Erdogan von vielen Deutschen nicht geliebt
wird, ist ja wohl ein offenes Geheimnis.
Und dieser Beleidungsparagraph ausländischer Staatsoberhäupter
im StGB... Mottenkiste...
Am besten abschaffen!
Und was nun die direkte Aktion von Herrn Böhmermann
angeht... wie gesagt, besonders geistvoll und originell
finde ich es nicht, weil es in der Tat beleidigende Aussagen
enthält. Aber bitte - der Herr Böhmermann hat ausdrücklich
gesagt, daß man so etwas hier nicht sagen darf. Und im Kontext
mit dem Extra3-Beitrag und der Reaktion von Herrn Erdogan
darauf, würde ich Böhmermanns Aktion schon als Kunst"griff",
oder anders gesagt, als eine Aktion im Rahmen der künstlerischen
Freiheit sehen. Wenn es das nicht wäre, dann muß allerdings ein
Gericht eine wesentliche Beurteilung dazu abgeben. Denn jegliche
Negation enthält auch eine "Position", alos das Verbotene, indirekt
oder direkt.
Wenn ich zu jemanden sage: "Sie sind kein Schwein."...
"Sie sind kein..." etc. - wie würde/könnte dann ein Gericht
entscheiden, wenn es zur Beleidigungsanzeige käme?
(Rein theoretisch könnte auch die "B"-Zeitung täglich
mit großer Aufmachung drucken. "Frau/Herr XY ist kein Gullideckel."
????)
Sollen sie mal alle machen - Stil und Geist und Qualität
einer Aussage kann man durch gerichtliche Aktion weder
be-, noch ent- noch aufwerten. Pseudomäßig durch Publicity schon,
genauso wie natürlich ein Medium ein großer Verstärker
der Verbreitung ist.
Viele Grüße - miljas
(Bewegen und Lieben - liebe Lokomotiven!)