30.06.2008, 15:26
30.06.2008, 15:26
30.06.2008, 19:11
01.07.2008, 10:30
02.07.2008, 07:20
02.07.2008, 17:57
Hallo miljas,miljas hat geschrieben:Hallo toggle,
wenn eine Folterandrohung gegen keine Rechtsnorm verstößt, ist eine solche Androhung dennoch fragwürdig, weil sie meiner Meinung nach einerseits eine Straftat ankündigt (Bedrohung) und andererseits vom Bedrohten als nichtig betrachtet werden kann, weil es bei der auf der staatlichen Seite zu erwartenden Achtung des Rechts (keine Folter) offensichtlich eine leere Drohung ist.
Und zur Frage der Notwehr würde ich sagen, daß dies in vielen anderen Fällen dann genauso unklar ist, was genau zu tun ist, um bedrohte Menschen zu schützen. Wenn zum Beispiel eine Geiselnahme abläuft, dann wird meist erst einmal mit dem Geiselnehmer verhandelt, um nähere Informationen über die Situtation und den Zustand des Täters zu erlangen. Aber wer kann denn eine Garantie dafür geben, daß diese Form der Schutzmaßnahme dann zum Erfolg führt? Möglicherweise reagiert der Geiselnehmer völlig unerwartet und der Staat kann diese Gewalteinwirkung gegenüber dem Opfer nicht mehr verhindern - hätte dies vielleicht noch gekonnt, wenn eine auch entsprechend riskante Befreiungsaktion zu einem früheren Zeitpunkt gestartet worden wäre.
Und so könnte auch eine Folterandrohung, wenn der Bedrohte sich zum Beispiel zum Schein bedrohen läßt, aber eine falsche Auskunft erteilt, völlig ins Leere laufen. Der Bedrohte versucht dann vielleicht Zeit zu gewinnen, die dann auch gegen das Opfer läuft.
Das Dilemma ist meiner Meinung nach in erster Linie nicht die Tatsache, daß der Staat nicht weiß ob und wie er das Opfer und den Täter schützen soll, und wie dies dann genau geschehen soll, sondern daß es überhaupt zu solchen Situationen kommt. Daß es dann auch immer wieder geschehen kann, daß der Staat zu spät kommt und machtlos ist, das Leben des Opfers noch schützen (retten) zu können, wird wohl die Praxis bleiben. Man kann nur danach streben, den Umfang dessen durch allgemeine Senkung der Kriminalitätsrate und eine Vergrößerung der Prävention so gering als möglich zu bekommen.
Wenn man Folter ablehnt, muß man auch Folterandrohung ablehnen.
Wenn man Terrorismus ablehnt - um einmal ein vergleichbares Beispiel zu bringen - muß man auch Terrorismusandrohung ablehnen.
miljas
Und darum geht es Prof. Merkel letztlich: Die Diskussion über ein Tabuthema in Gang zu bringen. Da ist die dritte Macht in unserem Staate, da ist die Judikative gefordert.Dieses angebliche Dilemma festzustellen, ist doch wirklich schon eine Art (gerichtlicher oder gesetzgeberischer) Kapitulation vor dem Verbrecher und gegenüber den eigenen (polizeilichen) Möglichkeiten des Staates.
02.07.2008, 18:13
Liebe Meer,Gast Meer hat geschrieben:lieber toggle,
das ist wirklich sehr interessant, vor allem das Interview von Prof. Merkel (Universität Hamburg), welcher Folterandrohungen des Staates billigt als
Recht auf Notwehr zugunsten des Opfers (in diesem Beispiel zugunsten des Kindes).
Gleichzeitig hat aber sowohl der Täter, als auch das Opfer ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung, die im Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden."
Ja, da kann ich Prof. Merkel nur zustimmen, dass da mal was Exaktes dabei herausgearbeitet und formuliert wird.
lieben Gruß Meer
02.07.2008, 20:09
02.07.2008, 21:37
04.07.2008, 21:48
05.07.2008, 01:54
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