"Ich habe mich vor ein paar Jahren sehr intensiv mit der Todesstrafe in den USA beschäftigt, und war entsetzt darüber, bei wievielen Verurteilten, die bereits langjährig in der Todeszelle saßen oder gar bereits hingerichtet worden waren, sich im Nachhinein deren Unschuld herausgestellt hatte.
Ein Staat, der so etwas zulässt, ist kein Rechtsstaat. In dieser Hinsicht ist Amerika ein Entwicklungsland.
Die Unschuld der meisten Betroffenen stellte sich heraus, als die Technik Fortschritte machte, und DNA-Beweise möglich wurden.
Von Troy Davis wurde niemals DNA am Tatort nachgewiesen.
7 von 9 Zeugen haben ihre ursprünglich belastenden Aussagen mittlerweile zurückgezogen und dargelegt, dass sie durch die Vernehmungen der einvernehmenden Polizeibeamten damals massiv unter Druck gesetzt wurden, sodass es deswegen zu den ursprünglichen Aussagen kam. Die Wahrscheinlichkeit, dass Troy Davis Opfer einer Verwechslung wurde (er ist Schwarzer), ist überaus hoch. Von den beiden restlichen Zeugen ist einer geistig behindert, der andere war ursprünglich selbst ebenfalls ein Hauptverdächtiger und hat daher naturgemäß wenig Interesse daran, an der Feststellung der Unschuld des nunmehr wegen dieser Tat angeklagten Troy Davis mitzuwirken.
Troy Davis wird - wenn es heute nicht mehr verhindert werden kann - durch einen perfidenTodesstrafen-Akt sterben, weil e r als vermutlich unschuldig Angeklagter - nicht über die Mittel verfügte, nachzuweisen, dass er die Tat n i c h t begangen hat.
Ein Protest-Musterbrief von Amnesty International (Sektion Deutschland):
E-Mail: Clemency_Information@pap.state.ga.us
DATUM
Drohende Hinrichtung von TROY DAVIS
Sehr geehrte Mitglieder des Begnadigungsausschusses,
durch die Arbeit von Amnesty International habe ich erfahren, dass TROY DAVIS am 21. September exekutiert werden soll. Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Troy Davis zum Tode verurteilt worden ist, wende mich aber in jedem Fall gegen die Todesstrafe.
Im vorliegenden Verfahren bestehen zudem auch nach der Beweisanhörung Zweifel an der Schuld von Troy Davis. Der Begnadigungsausschuss hat auch die Funktion, als Korrektiv gegen Fehlurteile einzuschreiten. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Erklärung des Ausschusses aus dem Jahr 2007 in Erinnerung rufen, dass bei auch nur geringstem Zweifel an der Schuld eines Gefangenen die Vollstreckung seines Todesurteils ausgesetzt werden muss.
Zudem möchte ich auf die Vielzahl erdrückender Beweise für die Fehlbarkeit des Todesstrafensystems hinweisen.
Ich appelliere eindringlich an Sie, das Todesurteil gegen Troy Davis umzuwandeln. In Ihrer Funktion als Mitglied des Begnadigungsausschusses haben Sie die Möglichkeit, eine zerstörerische und spaltende Politik zu beenden, die mit allgemein anerkannten Werten nicht übereinstimmt. Sie birgt nicht nur das Risiko eines nicht wieder gut zu machenden Justizirrtums, sondern ist auch für die öffentliche Hand kostspielig.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT"
Die Todesstrafe per se ist inhuman, dass immer wieder gerade auch Unschuldige (nicht nur Menschen, deren Schuld zweifelhaft ist, sondern nachweislich auch bereits etliche erwiesenermaßen Unschuldige) zur Todesstrafe verurteilt wurden und an einigen die Todesstrafe bereits vollstreckt wurde, ist nur einer von zahlreichen Gründen, die gegen die Todesstrafe sprechen.