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In dem Videobeitrag informiert einer der Flüchtlinge, daß die Schleusermafia demnächst mit "ausrangierten Frachtschiffen" nach Italien fahren will.
???
Wie kann ein Frachtschiff in irgendeinem türkischen Hafen mit Menschen beladen werden und dann auslaufen? Wenn das möglich ist... dann soll sich Herr Erdogan mal um die wesentlichen Dinge in seinem Land kümmern, als sich um ein paar Satiriker in D zu beschweren.
gegen Herrn Böhmermann ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Mainz "wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten".
Gleich, wie es ausgehen wird - das Gedicht war unter der Gürtellinie und ziemlich blöde. Was soll nun eine Gerichtsverhandlung? Wenn Erdogan ihm für die Dauer seiner Amtszeit ein Einreiseverbot in die Türkei ausspricht - und das betrifft die nächsten einhundert Jahre - dann ist es genug.
"gerichtliche" Auseinandersetzungen, weil der "ulkige" Herr Böhmermann irgendetwas gelabert hat... Im Grunde genommen bestätigt das die allgemeine zu beobachtende Lage, daß Herr Erdogan rigoros gegen alle Kritiker vorgeht. Böhmermanns Auftritt war ja nur die Folge der Reaktion Erdogans auf den ersten Beitrag bei Extra3 mit dem modifizierten Nena-Song.
Man kann nur hoffen, daß man sich hier in Deutschland nicht in die "Beleidigungs"-Falle locken läßt, sondern dem Herrn Erdogan immer wieder mitgeteilt wird, daß die Unterdrückung Andersdenkender, sich frei Äußernder und Protestierender nicht weiter gehen darf. Brutales Vorgehen gegen Demonstranten, Gerichtsprozesse gegen Journalisten, Zwangsverwaltung von Zeitungen, Unterdrückung der Kurden - das sind die üblen Dinge!
PS.: Daß der Herr Erdogan von vielen Deutschen nicht geliebt wird, ist ja wohl ein offenes Geheimnis. Und dieser Beleidungsparagraph ausländischer Staatsoberhäupter im StGB... Mottenkiste... Am besten abschaffen!
Und was nun die direkte Aktion von Herrn Böhmermann angeht... wie gesagt, besonders geistvoll und originell finde ich es nicht, weil es in der Tat beleidigende Aussagen enthält. Aber bitte - der Herr Böhmermann hat ausdrücklich gesagt, daß man so etwas hier nicht sagen darf. Und im Kontext mit dem Extra3-Beitrag und der Reaktion von Herrn Erdogan darauf, würde ich Böhmermanns Aktion schon als Kunst"griff", oder anders gesagt, als eine Aktion im Rahmen der künstlerischen Freiheit sehen. Wenn es das nicht wäre, dann muß allerdings ein Gericht eine wesentliche Beurteilung dazu abgeben. Denn jegliche Negation enthält auch eine "Position", alos das Verbotene, indirekt oder direkt. Wenn ich zu jemanden sage: "Sie sind kein Schwein."... "Sie sind kein..." etc. - wie würde/könnte dann ein Gericht entscheiden, wenn es zur Beleidigungsanzeige käme? (Rein theoretisch könnte auch die "B"-Zeitung täglich mit großer Aufmachung drucken. "Frau/Herr XY ist kein Gullideckel." ????)
Sollen sie mal alle machen - Stil und Geist und Qualität einer Aussage kann man durch gerichtliche Aktion weder be-, noch ent- noch aufwerten. Pseudomäßig durch Publicity schon, genauso wie natürlich ein Medium ein großer Verstärker der Verbreitung ist.
wie zu lesen war, strebt Herr Erdogan eine Bestrafung Böhmermanns an, aber vor allem geht es ihm darum, Böhmermann so etwas nie wieder machen lassen zu können: "Die Causa Böhmermann hat sich inzwischen zu einer Staatsaffäre entwickelt. Doch womit wird sie enden? Der deutsche Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat nun klar gemacht, was sich sein Mandant wünscht: Eine Verurteilung des Fernseh-Satirikers Jan Böhmermann und dessen "Bestrafung". Um dieses Ziel zu erreichen, werde er alle Rechtsmittel ausschöpfen, sagte Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger im ZDF. "Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich das auch durch", sagte der Jurist.
Doch wie stellt sich Erdogan die Bestrafung Böhmermanns vor? Der Moderator solle eine Strafe bekommen, "die erforderlich ist, ihn auf den rechten Weg zurückzubringen, Satire zu machen und nicht mehr plumpe Beleidigungen", sagte von Sprenger. Erdogan wolle auch erreichen, dass Böhmermann "in Zukunft davon Abstand nimmt, so etwas noch einmal zu tun".
Nun gibt es 3 Möglichkeiten: a) Kein Gericht beginnt einen Prozeß b) Prozeß - Böhmermann wird frei gesprochen c) Prozeß - Böhmermann wird verurteilt
Bei Fall a) ist klar - mach was du willst - so wie bisher. Desgleichen bei Fall b) In diesen beiden Fällen könnte er dann sein komplettes Statement 100.000 fach wiederholen und zusätzlich dann dazu sagen: "Ich darf das jetzt gerichtlich nicjht relevant/erlaubt sagen, daß ich in Deutschland nicht sagen darf, daß..." Sollte Fall c) eintreten - dann wäre es auch denkbar - wenn Böhmermann ein "harter Hund'" ist, der nicht nur das Erdogansche Satire-Abwehr-Verständnis, sondern auch die gerichtliche Betrachtung in Deutschland kritisiert: "Ich darf nicht mehr sagen, daß ich Deutschland nicht sagen darf, daß..."
Seit Langem habe ich auch wieder einmal Post von Martin Buchholz erhalten. Wie immer ziemlich despektierlichen Inhalts. Das werde ich hier besser nicht veröffentlichen. Denn falls ich doch noch mal nach Konstantinopel (? oder, wie ist der aktuelle Name der Stadt? - "Erdoganograd"???) reisen möchte...
ich finde es ja so bedauerlich, daß sich der Herr Erdogan mit dem Gedicht vom Böhmermann beschäftigen "muß".
Stattdessen könnte er in dieser Zeit in seinem Präsidentenpalast ein wenig putzen (ist ja ein Riesengebäude, da wird sicher jede Hand gebraucht, um es sauber zu halten) oder sich weiter mit Geschichte beschäftigen (damit er bei Auslandsreisen wieder so hochinterassante Informationen geben kann, wie es wirklich war
Und daß die Bundesregierung sich auch noch an dem Tralala beteiligt...
Vielleicht hat Frau Merkel einen Fehler gemacht? Sie hätte doch einfach von Beginn an sagen können, das sie als Bundeskanzlerin dazu kein Statement abgibt. Was sie dann außerhalb des Protokolls als Privatperson sagt... völlig ihre Angelegenheit - Meinungsfreiheit.
Seine Fürsprache zur Justizentscheidungsfindung kann man allgemein befürtworten. Aber warum nun dieser Paragraph immer noch lebt und die Regierung sich quasi doch einmischt, indem sie "ja" sagt (was natürlich ihr gutes Recht ist, so wie die Rechtslage ist). Aber de facto trifft die Regierung dann eine rechtsverbindliche Entscheidung... und wenn man so will, handelt sich also um eine "Justizentscheidung durch die Regierung", auch wenn es kein Ureil ist. (natürlich auch in dem Fall, sie hätte "nein" gesagt, wäre es eine solche Justizentscheidung gewesen). So etwas ist absurd - finde ich jedenfalls. Wenn es jetzt in der Justiz um Beleidigung eines Staatspräsidenten geht ...? - Nö, gibt es in D nicht !!!:
Ist ja auch ein Tscheißjob... so Präsident zu sein... Da muß einer verantworten, wofür eigentlich Millionen verantwortlich sind. Und nun muß er sich sogar noch um die zahlreichen Beledigungen kümmern... Wenn ich Präsident wäre - ich würde nur Doppelgänger an meiner Stelle den Job machen lassen, sollen sie sich doch beleidigen lassen und den ganzen Folgequatsch an der Backe haben...